Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten immer, wenn der Kunde seine Bestellung bei gleichzeitiger Anwesenheit eines Mitarbeiters des Verkäufers in dem Geschäft des Verkäufers aufgibt, vorzugsweise durch Unterzeichnung eines Bestellformulars, oder der Vertrag von dem Kunden und einem Mitarbeiter des Verkäufers im Geschäft des Verkäufers unterschrieben wird (Point of Sale- oder POS-Geschäfte).
- Diese Bedingungen gelten auch, wenn andere Vertriebsformen zum Einsatz kommen, insbesondere der Kunde seine Bestellung außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers, im Fernabsatz oder im elektronischen Geschäftsverkehr aufgibt oder der Vertrag auf diese Weise zustande kommt. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gilt Satz 1 jedoch nur, soweit diese Bedingungen nicht mit besonderen gesetzlichen Bestimmungen für diese Art von Geschäften kollidieren, z.B. im Hinblick auf bestehende Widerrufsrechte. Im Falle von Kollisionen, bleiben die für diese Art von Geschäften geltenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen von diesen Bedingungen unberührt und sie behalten den Vorrang vor diesen Bedingungen, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
- Unberührt von diesen Bedingungen bleiben ferner die für Teilzahlungsgeschäfte, finanzierte Käufe oder Verträge über digitale Produkte oder Produkte mit digitalen Elementen geltenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen, die in ihrem Anwendungsbereich den Vorrang vor diesen Bedingungen haben, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
II. Vertragsabschluss
- Der Käufer ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) bei Waren, die nicht vorrätig sind und die vom Verkäufer bestellt werden müssen, 3 Wochen gebunden.
- Bei vorrätigen Waren, die der Käufer finanzieren möchte, ist er aufgrund der notwendigen Bonitätsprüfung durch den Verkäufer 1 Woche an seine Bestellung (Vertragsangebot) gebunden.
- Mit Ablauf der Fristen nach den Absätzen (1) und (2) kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
- Vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nach Vertragsabschluß getroffene, zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen.
- Für Online- und Teilzahlungs- bzw. Ratenzahlungsgeschäfte gelten gesonderte Regelungen, insbesondere bezüglich des Widerrufs- und Warenrückgaberechtes des Käufers.
- Online Angebote: Alle Angebote im unserem Online-Shop sind freibleibend und für Sie als Kunden nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Nachdem Sie die Ware, wie von Ihnen gewünscht zusammengestellt, in den Warenkorb gelegt haben, leiten Sie den Bestellvorgang mit dem Betätigen des Buttons / der Schaltfläche „weiter zur Kasse“ ein. Hier geben Sie nun Ihre Rechnungs- und Lieferadresse ein und wählen die gewünschte Versand- und Zahlungsart aus. Am Ende wird Ihnen eine Bestellübersicht angezeigt, mit der Sie Ihre Bestellung noch einmal überprüfen und ggf. Eingabefehler noch einmal korrigieren können – Hierzu steht Ihnen die Schaltfläche „Warenkorb bearbeiten“ zur Verfügung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die gültige Widerrufsbelehrung werden Ihnen angezeigt und müssen durch Setzen eines Häkchens als „gelesen und akzeptiert“ bestätigt werden. Nun erfolgt der letzte finale Schritt der das Vertragsangebot an uns sendet durch Klicken auf den Button / die Schaltfläche „Kaufen“. Sie erhalten unmittelbar nach Abschluss der Bestellung eine email, diese dient lediglich der Bestätigung Ihrer Eingaben. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch die Akzent Möbel Unger GmbH zustande. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung mit einer genauen Aufstellung und Beschreibung der bestellten Waren. Diese erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Bestellung.
III. Vertragsinhalt
- Bei POS-Geschäften und anderen Arten von Geschäften mit Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ergibt sich der Vertragsinhalt in folgender Reihenfolge aus der Bestellung des Kunden bzw. dem Vertrag, diesen Bedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei Nicht-POS-Geschäften, Teilzahlungsgeschäften und finanzierten Käufen mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ergibt sich der Vertragsinhalt in folgender Reihenfolge aus den für diese Art von Geschäften geltenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen, der Bestellung des Kunden bzw. dem Vertrag, diesen Bedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.
IV. Zahlung
- Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Soweit Abweichendes, z.B. Vorauszahlungen, nicht ausdrücklich vereinbart ist, wird der Kaufpreis wie folgt zur Zahlung fällig:
- - im Zeitpunkt des Gefahrübergangs gem. Ziffer VII. dieser Bedingungen;
- - unter den Voraussetzungen der Ziffer VI. Absatz (2).
- Soweit vom Käufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis geleistet wurden, hat der Käufer bei Eintritt der Fälligkeit als Restkaufpreis nur noch den um die Summe der geleisteten Vorauszahlungen reduzierten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen. Etwaige dem Käufer gesetzlich oder vertraglich zustehende Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrechte bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.
- Zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Montagearbeiten sind nicht im Kaufpreis enthalten, wenn nicht anders erwähnt. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Übergabe / Abnahme zur Zahlung fällig.
- Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Danach kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist unsicher, ob und wann dem Käufer die Rechnung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle die Übergabe der gekauften Sache.
- Gerät der Käufer in Zahlungsverzug und leistet er auch keine Zahlung, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, oder verweigert der Käufer die Zahlung oder Abnahme der bestellten Ware ernsthaft und endgültig, obwohl im kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Wertminderung gemäß Punkt 7. oder Ziffer VI. dieser Bedingungen sowie Schadensersatz zu fordern.
- Als pauschalen Schadensersatz kann der Verkäufer in diesen Fällen 30% des Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden z.B. bei Sonderanfertigungen geltend zu machen.
V. Lieferung & Lieferfristen
- Ist „Inklusive Lieferung“ vereinbart, so erfolgt die kostenfreie Lieferung vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung im Umkreis von 30 km vom Sitz des Verkäufers bis zum 2. Stockwerk. Ist „Montage“ nicht ausdrücklich erwähnt, gilt diese auch nicht als Vertragsbestandteil und ist nur nach erneuter Terminvereinbarung und gegen Berechnung möglich.
- Ein Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken besteht nicht, es sei denn, bei Vertragsabschluss wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Genannte Lieferzeiten und Liefertermine sind, soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, nur annähernd und unverbindlich. Dies bedeutet, dass ein Anspruch auf Lieferung erst 30 Kalendertage nach dem als unverbindlich bezeichneten Liefertermin besteht. Die Lieferung erfolgt innerhalb der im Kaufvertrag oder bei Bestellungen im Online-Shop in der Artikelbeschreibung und Auftragsbestätigung benannten Lieferzeit. Ist eine Anzahlung oder Vorkasse vereinbart, so beginnt die Frist für die Lieferung am Tag des Eingangs der Zahlung. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
- Alle Lieferfristen oder Liefertermine werden gegenstandslos, wenn der Käufer nach Vertragsschluss Änderungen oder Umstellungen an der bestellten Ware verlangt, sich der Verkäufer auf diese Änderungen oder Umstellungen einlässt und diese dazu führen, dass weitere Waren bestellt oder hergestellt oder bereits bestellte Waren beim Hersteller umgebaut oder umkonfektioniert werden müssen. In diesen Fällen sind neue Liefertermine und Lieferfristen nach Maßgabe des Absatzes 3. zu vereinbaren. Kommt es zu keiner neuen Vereinbarung in Bezug auf Liefertermine oder Lieferfristen, verlängert sich die Lieferzeit um die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit, ab Annahme der Änderungen oder Umstellungen durch den Verkäufer.
- Alle Lieferfristen oder Liefertermine verlängern sich entsprechend der Dauer der in dem Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder seiner Vorlieferanten eintretenden Störungen, es sei denn, der Verkäufer oder seine Vorlieferanten haben die Störungen zu vertreten. Nicht zu vertreten sind insbesondere Störungen des Geschäftsbetriebs infolge hoheitlicher Maßnahmen zur Eindämmung eines pandemiebedingten Infektionsgeschehens, bei Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen oder Störungen in Fällen höherer Gewalt, die auf für den Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignissen beruhen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über den Eintritt und die Beendigung solcher Störungen zu informieren.
- Hat der Verkäufer die Ware bei Eintritt der Fälligkeit des Anspruchs des Käufers auf Lieferung der Ware nach Maßgabe der Absätze 3. bis 5. noch nicht geliefert, ist der Käufer zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadensersatz statt der Leistung nur berechtigt, wenn er die Lieferung der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich oder in Textform unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, die bei Küchen sechs Wochen beträgt, anmahnt und die Lieferung dann nicht innerhalb dieser Nachfrist, die mit dem Zugang der Mahnung des Käufers beim Verkäufer zu laufen beginnt, erfolgt. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung/Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert. Der Anspruch des Käufers auf Geltendmachung eines entstandenen Verzugsschadens sowie auf Ersatz von Aufwendungen bleibt unberührt.
- Teillieferungen sind zulässig, wenn der Käufer dies wünscht oder sie ihm zumutbar sind. Zumutbar sind sie, wenn die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Beabsichtigt der Verkäufer Teillieferungen, die der Käufer nicht ausdrücklich gewünscht hat, wird er dies dem Käufer so rechtzeitig mitteilen, dass der Käufer die Möglichkeit hat, die Gründe, die gegen die Zumutbarkeit der Teillieferung sprechen, dem Verkäufer mitzuteilen. Etwaige durch die Teillieferung resultierende Versandkosten und sonstige Kosten auf Seiten des Verkäufers gehen zu seinen Lasten und sind nicht vom Käufer zu tragen. Erfüllt der Verkäufer nach Teillieferungen die Restleistung trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung durch den Käufer nicht, kann der Käufer Schadensersatz statt Erfüllung der ganzen Leistung nur verlangen, oder vom gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat; im Übrigen gilt die Regelung nach vorstehendem Absatz 6.
- Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dass die Vorlieferanten den Verkäufer ohne dessen Verschulden nicht beliefern, oder die Produktion der bestellten Ware oder einzelner Ausführungen eingestellt wurde, und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Über diese Umstände wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Käufers werden zurückerstattet. Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Die Firma Akzent Möbel Unger GmbH trägt für die Lieferung die Standardkosten. Ist eine Anlieferung der Möbel aufgrund der baulichen Bedingungen beim Käufer nicht möglich, obliegt es dem Käufer die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anlieferung zu schaffen. Wenn nichts anderes ausdrücklich im Vertrag vereinbart, trägt der Käufer entstehende Kosten dafür z.B. für einen Lastenaufzug alleine.
VI. Abnahme / Abnahmeverzug / Verkäuferrücktritt
- Der Käufer ist verpflichtet, die zum vereinbarten Übergabetermin gelieferte Ware bzw. im Falle einer Abrufvereinbar-ung bei Lieferbereitschaft des Verkäufers abzunehmen, wenn kein Grund besteht der die Abnahmeverweigerung rechtfertigt.
- Nimmt der Käufer die bestellte Ware ohne rechtfertigenden Grund zum vereinbarten Übergabe-/Abnahmetermintermin nicht ab, obwohl der Verkäufer ihm die vertraglich geschuldete Ware tatsächlich angeboten hat oder ruft der Käufer die Ware zum vereinbarten Abruftermin nicht ab und verweigert der Käufer auch nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist unberechtigt die Übernahme/Abnahme der Ware oder deren Abruf oder hat er ernsthaft und endgültig erklärt, er verweigere die Übernahme/Abnahme, obwohl ihm hierfür kein rechtfertigender Grund zur Seite steht und der Verkäufer ihm die vertraglich geschuldete Leistung wörtlich angeboten hat, so wird der vereinbarte Kaufpreis zur Zahlung fällig.
- Der ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Abnahme steht die ungerechtfertigte Erklärung gleich der Vertrag werde storniert.
- Ein Grund zur berechtigten Verweigerung der Übernahme/Abnahme durch den Käufer nach den Absätzen (1) und (2) liegt immer dann vor, wenn eine vertragliche oder gesetzliche Regelung die Übernahme-/Abnahmeverweigerung rechtfertigt, insbesondere wenn die Ware einen Mangel aufweist oder der Käufer wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist.
- Der Umstand, dass der Verkäufer die Ablieferung/Montage der Ware aus den in Ziffer VIII. Absatz (1) Satz 1 genannten Gründen (besondere örtliche Gegebenheiten beim Käufer) nicht ausführen kann, stellt für den Käufer keinen rechtfertigenden Grund für die Übernahme-/Abnahmeverweigerung nach den Absätzen (1) und (2) dar, es sei denn, er hat den Verkäufer nach Maßgabe der Ziffer VIII. Absatz (1) Satz 2 auf die bestehenden Besonderheiten hingewiesen.
- Der Käufer hat dem Verkäufer für die Dauer des Verzugs die bei Speditionen tatsächlich anfallenden oder, sofern der Verkäufer die Ware auf sein Lager nimmt, die bei Speditionen üblichen Lagerkosten zu erstatten. Das Recht des Verkäufers, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen oder Schadensersatz statt Leistung zu fordern, bleibt unberührt.
- Ist der Verkäufer aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, wirksam vom Vertrag zurückgetreten, kann er vom Käufer die Erstattung von 30% des Kaufpreises als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, für dessen Eintritt der Verkäufer die Darlegungs- und Beweislast trägt, wird durch die Schadenspauschalierung nach Satz 1 nicht ausgeschlossen.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesendlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt.
VII. Gefahrenübergang
- Bei Verträgen mit Montageverpflichtung des Verkäufers geht die Gefahr, den Kaufpreis trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware bezahlen zu müssen, mit der Abnahme der Montageleistung auf den Käufer über.
- Bei mehrtägigen Montagen, beispielsweise von Küchen, trägt der Käufer die Gefahr für solche Schäden, die die Ware erleidet, während sie sich ohne Anwesenheit der Mitarbeiter des Verkäufers in seiner Obhut befindet, es sei denn, die Schäden beruhen auf höherer Gewalt oder sind vom Verkäufer und seinen Mitarbeitern verursacht.
- Für Verträge ohne Montageverpflichtung des Verkäufers gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang, insbesondere § 475 Abs. 2 BGB, wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
VIII. Montage
- Ist Montage und/oder Aufstellung der Ware vereinbart, so steht diese unter dem Vorbehalt der Ausführbarkeit im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten des Käufers (Wände, Fußböden, Zuwege, Treppenhaus) und des Vorhandenseins funktionierender Elektroanschlüsse. Der Käufer hat den Verkäufer auf diesbezüglich bestehende Besonderheiten vor Abgabe seiner Bestellung/Vertragserklärung aufmerksam zu machen.
- Mehrkosten, die im Zusammenhang mit der Ablieferung und/oder Montage der Ware aufgrund der Besonderheiten der örtlichen Gegebenheiten des Käufers entstehen, hat der Käufer zu tragen. Muss die angelieferte Ware z.B. demontiert werden, um sie an den vereinbarten Ablieferingsort zu bringen, oder sind z.B. bei aufzuhängenden Einrichtungsgegenständen wegen der baulichen Beschaffenheit der vorhandenen Wände besondere zusätzliche Aufwendungen (bspw. gesonderte Halterungskonstruktionen) erforderlich, so kann der Verkäufer dem Käufer für diese zusätzlichen Leistungen die ortsüblichen und angemessenen Preise gesondert in Rechnung stellen.
- Ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung ist die Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf nicht Bestandteil der vom Verkäufer zu erbringenden Montageleistungen.
- Die mit der Lieferung, Montage und/oder Aufstellung betrauten Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, den mit dem Käufer abgeschlossenen Vertrag abzuändern (den Leistungsumfang zu erweitern oder zu verringern) und sie dürfen deshalb ohne Freigabe durch den Verkäufer keine Arbeiten ausführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungspflichten des Verkäufers hinausgehen. Zur Entgegennahme von Übernahme-/Abnahmeerklärungen des Käufers sind die Mitarbeiter des Verkäufers berechtigt.
IX: Mängelhaftung
- Die Mängelhaftung richtet sich unter Berücksichtigung der Branchengepflogenheiten und dieser Bedingungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei allen angebotenen Artikeln bestehen die gesetzlichen Gewährleistungs- und Sachmangelhaftungsrechte nach §437 BGB.
- Kann der Käufer als Art der Nacherfüllung Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, so ist zu berücksichtigen, dass nach den Gepflogenheiten des Möbelhandels und der Möbelindustrie eine Neuherstellung der Sache erfolgen muss, weshalb die Nacherfüllungsfrist der ursprünglichen Lieferfrist entspricht.
- Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Dies gilt ebenfalls, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist und der Käufer vom Vertrag zurück tritt.
- Beschreibungen der Ware in Prospekten, Katalogen und Werbemitteln stellen bloße Beschaffenheitsangaben dar. Garantien, Zusicherungen von Eigenschaften oder die Zusicherung besonderer Einstandspflichten gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.
- Ansprüche aus Garantieerklärungen Dritter, beispielsweise des Herstellers oder Lieferanten, sind unmittelbar beim Garantiegeber geltend zu machen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung haftet der Verkäufer nicht für den Bestand solcher Garantien Dritter, insbesondere nicht im Falle der Insolvenz des Garantiegebers.
- Ist lediglich eine gelieferte Einzelteilkomponente mit einem Mangel behaftet, ist der Verkäufer berechtigt, das Ersatzlieferungsverlangen des Käufers durch Leistung einer mangelfreien Einzelkomponente zu erfüllen.
- Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, der nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung führt, so ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz statt der ganzen Leistung berechtigt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Käufers, Nacherfüllung oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse, unsachgemäße Behandlung und unterlassende Pflege, nach den Pflegehinweisen des Verkäufers bzw. der Herstellers entstehen. Insbesondere bei Massivholzmöbeln wird keine Haftung für Verzugsschäden übernommen, wenn der Käufer die Ware über mehrere Tage, einer für diese ungeeigneten Raumluftfeuchte von weniger als 45% und mehr als 65% aussetzt. Gerade dauerhafte Luftfeuchten von wenigen als 40% sind unbedingt zu vermeiden.
- Handelsübliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei den verwendeten Materialien, z.B. bei Holz- oder Steinoberflächen, Textilien (z.B. Möbel oder Dekorationsstoffe) oder bei Leder insbesondere im Farbton bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere bei Nachbestellungen.
- Bei Kastenmöbeln bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Front. Die Mitverwendung anderer Holz, Folien oder Kunststoffarten, etwa für Seitenteile, Rückwand und Innenausstattung ist zulässig und stellt keinen Mangel der Ware dar.
- Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich oder nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten möglich ist.
- Ansprüche wegen Mängeln verjähren bei neu hergestellten Sachennach den gesetzlichen Bestimmungen, bei gebrauchten Waren, insbesondere gelieferten Muster- und Ausstellungsstücken 12 Monate nach der Übergabe/Abnahme. Werden Rechte erst nach 6 Monaten ab Übergabe der Kaufsache geltend gemacht, obliegt es dem Käufer nachzuweisen, dass die Kaufsache bereits bei Übergabe mangelhaft war. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
- Wird bei Online-Käufen in der Artikelbeschreibung eine Garantie ausgewiesen, bleiben Ihre gesetzlichen Mängelrechte uns gegenüber hiervon unberührt. Den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, können Sie in der Artikelbeschreibung oder über eine Verlinkung zu den Garantiebedingungen auf der Homepage des Herstellers einsehen.
X. Haftung
- Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Anspruch auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung oder Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2, Abs. 3 BGB) sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Wesentlich sind insbesondere solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht, wenn dem Verkäufer oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Arglist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und ebenso nicht bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie oder Zusicherung von Eigenschaften, sofern gerade der Gegenstand der Garantie oder der Zusicherung die Haftung auslöst.
- Die Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Die Beschränkung gilt nicht, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Beschränkung gilt ferner nicht, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers wesentliche Vertragspflichten verletzt haben oder der Verkäufer für Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit der Sache haftet. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
XI. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
- Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
- Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind. Er wird den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinweisen.
- Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Einbau serienmäßig hergestellter Möbel und Möbelteile nicht dauerhaft erfolgen soll und diese Möbel bzw. Möbelteile nicht zum wesentlichen Bestandteil des Gebäudes werden sollen.
- Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
- Wird die Ware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt oder eingebaut, so erwirbt der Verkäufer ein Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der vom Verkäufer gelieferten Sache.
XII. Aufwendungs- und Wertersatz bei Warenrücknahme
Im Falle eines vom Käufer veranlassten Rücktritts des Verkäufers und damit vom Käufer zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat der Verkäufer bei bereits an den Käufer ausgelieferten Waren, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, Anspruch auf Ausgleich der im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung gemachten Aufwendungen sowie auf Wertersatz für die vom Käufer während der Dauer der Gebrauchsüberlassung gezogenen Nutzungen wie folgt:
- Aufwendungsersatz: alle Aufwendungen, wie insbesondere Transport, Lager- und Montagekosten usw. in der tatsächlich angefallenen Höhe, ggf. auf der Basis ortsüblicher Sätze;
- Wertersatz: für während der Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gezogene Nutzungen gelten die folgenden pauschalen Wertminderungssätze:
für Möbel und Elektrogeräte sowie Gesamtheiten hieraus (mit Ausnahme von Polsterwaren)
innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
für Polsterwaren
innerhalb des 1. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 80 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Jahres 90 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Der jeweils einschlägige Prozentsatz (abhängig vom Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Waren) wird nur einmal in Ansatz gebracht, also nicht gesondert für die Wertminderung und nochmals für die Gebrauchsüberlassung. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
- Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Käufer berechtigterweise die Rückabwicklung des Vertrages fordert, etwa infolge wirksamen Rücktritts des Käufers nach erfolgloser Nacherfüllung sowie in den Fällen, die dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers einräumen
XIII. Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ( Käufer ist Verbraucher mit Wohnsitz in der EU)
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können
Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Akzent Möbel Unger GmbH
Kölner Landstraße 103a
41515 Grevenbroich-Allrath
Telefon: 02181-758380
Fax: 02181-758384
email: kontakt@akzentmoebel-unger.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Sie tragen auch die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht-paketversandfähiger Waren. Die Kosten hierfür werden auf höchstens etwa 450 EUR geschätzt.*
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
- zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Ende der Widerrufserklärung
XIV. Rücksendekosten
Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht nach Ziffer IX. der AGB gebrauch, haben Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen. Bei paketversandfähiger Ware, wie ebenso bei nicht-paketversandfähiger Ware
* Die genauen Rücksendekosten von nicht-paketversandfähiger Ware, können leider vor Ihrer Bestellung nicht genau in der Widerrufsbelehrung angegeben werden, da wir ja gar nicht vor Ihrer Bestellung wissen können, welche Produkte Sie bei uns bestellen. Wir geben daher für jedes Produkt auf der jeweiligen Artikelseite im Punkt „Zusätzliche Informationen“ die genauen Rücksendekosten des Produktes an. Sie finden den Punkt „Zusätzliche Informationen“ direkt unter der „Produktbeschreibung“
Die Rücksendekosten sind Schätzwerte, die allerdings die von Ihnen maximal zu tragenden Kosten pro Stück angeben. Fallen Kosten an, die über dem genannten Betrage liegen, so übernehmen wir diese Kosten. Fallen die Kosten günstiger aus, so werden Ihnen auch nur diese Kosten berechnet.
Wir lassen die Waren mit geeigneten Paketdiensten oder (Möbel)-Speditionen bei Ihnen abholen. Es fallen selbstverständlich keine Rücksendekosten an, wenn Sie uns die Ware in unser Ladelokal zurückbringen oder zurück bringen lassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir nur das Transportrisiko der Rücksendung tragen, wenn wir die Ware selbst bei Ihnen abholen lassen. Senden Sie die Ware anders an uns zurück, tragen Sie auch dafür das Transportrisiko.
XV. Schlussbestimmungen
- Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhobenen personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO vorliegen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere aktuelle Datenschutzerklärung.
- Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten die gesetzlichen Regelungen. Hat der Käufer keinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland oder ist sein Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Hauptsitz des Verkäufers.
- Bei vereinbarter Montageverpflichtung ist der Montageort Erfüllungsort. Ansonsten gelten für den Erfüllungsort die gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, insbesondere also § 475 Abs. 2 BGB. Ist der Käufer Unternehmer, ist der Sitz des Verkäufers Erfüllungsort, wenn keine Montageverpflichtung vereinbart ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
- Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vorsieht. Der Verkäufer ist jedoch zu einer Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht verpflichtet und er ist auch nicht dazu bereit.